Die Musikschule soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters, vorrangig bei Kindern und Jugendlichen, erschließen und fördern. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren und die Begabtenförderung gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Musikschule. Außerdem sollen Begabungen frühzeitig erkannt und gefördert sowie geeignete Schülerinnen und Schüler auf ein mögliches Musikstudium vorbereitet (Studienvorbereitende Ausbildung / SVA) werden. Musikalische Breitenarbeit und Begabtenförderung werden also gleichermaßen geleistet.